Wohnung kündigen – Mietvertrag korrekt kündigen

Die Kündigung einer Mietwohnung unterliegt gesetzlichen Fristen und Formvorschriften. Ein formaler Fehler kann dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Mit DeinKI-Brief erstellen Sie einen rechtssicheren Kündigungsbrief in Sekunden – mit allen Pflichtangaben und der korrekten Fristsetzung.

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Viele Mieter wissen nicht, dass ein Kündigungsschreiben bestimmte Formvorschriften erfüllen muss: Schriftlichkeit, eigenhändige Unterschrift und fristgerechter Eingang beim Vermieter sind Pflicht. Unser KI-Generator sorgt dafür, dass keine dieser wichtigen Angaben fehlt.

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📝 Beispielbrief: Wohnung kündigen – Mietvertrag korrekt kündigen

Musterbrief – KI-generiert von DeinKI-Brief
Max Mustermann
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Hans Vermieter
Vermieterstraße 5, 12345 Musterstadt

Musterstadt, den 15.06.2025

Betreff: Kündigung des Mietverhältnisses – Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Sehr geehrter Herr Vermieter,

hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, zum nächstmöglichen Termin, frühestens jedoch zum 30.09.2025, ordentlich und fristgerecht.

Ich bitte Sie, mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich zu bestätigen sowie einen Termin zur Wohnungsübergabe zu vereinbaren. Meine Kontaktdaten finden Sie oben.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
Max Mustermann (Unterschrift)

❓ Häufig gestellte Fragen

Für Mieter beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende, vorausgesetzt die Kündigung geht spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter ein. Kürzere Fristen können vertraglich vereinbart sein.

Ja, die Kündigung eines Mietvertrags muss zwingend schriftlich und mit handschriftlicher Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail oder ein Fax reichen in der Regel nicht aus und können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder lassen Sie sie persönlich übergeben und quittieren. Nur so können Sie den fristgerechten Eingang beim Vermieter nachweisen.

Nein, als Mieter müssen Sie keinen Kündigungsgrund angeben. Die ordentliche Kündigung ist ohne Begründung möglich. Nur bei einer fristlosen Kündigung ist ein wichtiger Grund erforderlich.

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